--- Die aufgeführten Informationen sind aufgrund der neuen Corona-Verordnungen vorerst nicht mehr gültig ---
Die aktuelle Lage rund um das Coronavirus stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Seit 15.07.2020 dürfen nun laut der Bayerischen Staatsregierung wieder Eigentümerversammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern stattfinden.
Die Umsetzung der aufgelegten Hygienevorschriften zum Schutz von Ihnen und unseren Mitarbeitern erfordert eine intensive Planung und Vorbereitung.
Aufgrunddessen befinden wir uns aktuell auf der Suche nach passenden Räumlichkeiten, die eine Umsetzung dieser ermöglichen.
Wir planen aktuell, dass Eigentümerversammlungen in den Monaten Oktober bis November stattfinden werden.
Über einen Termin für eine Eigentümerversammlung, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.
Für die kommenden Eigentümerversammlungen gelten ab heute folgende Regelungen:
Personen die Krankheitssymptomen aufweisen sind nicht befugt an der Versammlung teilzunehmen
Das tragen eines Mund- Nasenschutzes ist für alle Teilnehmer verpflichtend
Je Eigentumseinheit ist maximal eine Person berechtigt and der Versammlung teilzunehmen
Zu jeder Zeit muss ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den teilnehmenden Personen gewährleistet sein
Die nach den Maßgaben des §7 Satz 1 Nr. 1 der BaylfSMV festgesetzten Abstands-regeln von 1,5 m müssen auch für den Toilettenbereich eingehalten werden
Speisen, Getränke und gesellige Veranstaltungen sind nicht gestattet
Alle Teilnehmer müssen sich zu Beginn der Versammlung in eine Teilnahmeliste eintrage, welche bei Bedarf an das Gesundheitsamt übermittelt wird.
Aufgrund des Infektionsrisikos dürfen keine Gegenstände/Blätter verteilt werden
Die Dauer der Versammlung sollte, falls umsetzbar, 60 Minuten nicht überschreiten
Ein Protokoll der gefassten Beschlüsse erhalten Sie selbstverständlich, wie gewohnt nach der Versammlung.
Jahresabrechnung 2019:
Auch hier arbeiten wir mit Hochdruck um Ihnen schnellstmöglich Ergebnisse liefern zu können. Die Jahresabrechnungen 2019 haben wir weitestgehend fertiggestellt und an unsere Eigentümer ausgehändigt. Noch nicht fertiggestellte Abrechnungen befinden sich aktuell in Bearbeitung und werden Ihnen schnellstmöglich zugestellt. Hierfür können wir folgenden Hinweis im Bezug auf die Abgabe der Steuererklärung 2019 (Frist zum 31.07.2020) mitteilen.
(Nachfolgender „Hinweis“ ist keine steuerliche Beratung und ist nur als Hinweis ohne Gewähr zu verstehen.)
„Die Jahresabrechnung 2019 ist nicht für die Steuererklärung 2019 relevant, sondern für 2020, da in diesem Jahr die Abrechnung/Saldenausgleich aus 2019 fällig gestellt wird.
Die haushaltsnahen Dienstleistungen aus 2019 können ebenfalls in die Steuererklärung 2020 einfließen. Die Vorauszahlungen ergeben sich aus dem Wirtschaftsplan.
Sollten Sie dennoch einzelne Daten benötigen, können wir gerne nach Anfrage Auskunft erteilen.“
Wirtschaftsplan:
Der zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan sowie die monatlichen Hausgeldvorauszahlungen haben wie gewohnt bis zur Eigentümerversammlung Gültigkeit.
Da für uns der Gesundheitsschutz aller Teilnehmer und unserer Mitarbeiter sowie die Durchführung einer rechtssicheren Eigentümerversammlung und die Erstellung der Jahresabrechnungen höchste Priorität haben, können Prozesse und vorausgehende Planungen entsprechend länger dauern, weshalb wir um Ihr Verständnis bitten und bedanken uns für Ihr Verständnis!
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