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MIETVERWALTUNG
Einzug der Mieten und der Nebenkosten Überwachung des Mieteinganges Korrespondenz mit den Mietern, Behörden, Handwerkern und Dritten Geltendmachung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung gegenüber den Mietern, Abwicklung der Rückgabe der Mietsache durch den Mieter wie z.B. Prüfung der ordnungsgemäßen Vornahme und Feststellung einer eventuell vom Mieter geschuldeten Endrenovierung Prüfung von Mietinteressenten.
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