Mietverwaltung
Einzug der Mieten und der Nebenkosten Überwachung des Mieteinganges Korrespondenz mit den Mietern, Behörden, Handwerkern und Dritten Geltendmachung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung gegenüber den Mietern, Abwicklung der Rückgabe der Mietsache durch den Mieter wie z.B. Prüfung der ordnungsgemäßen Vornahme und Feststellung einer eventuell vom Mieter geschuldeten Endrenovierung Prüfung von Mietinteressenten.