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WEG-Verwaltung

Wir sorgen als WohnungsEigentumsverGemeinschaft für die optimale Betreuung Ihrer Eigentümergemeinschaft: Als Treuhänder nehmen wir Ihre Interessen gemäß der Richtlinien des Wohnungseigentumsgesetzes wahr.

Wirtschaftsplan

A)

Erstellen eines Wirtschaftsplanes für jedes Kalenderjahr. In diesem Wirtschaftsplan ist die Verteilung der Gesamtkosten nach dem einzelnen Umlageschlüssel ersichtlich.
Dieser Wirtschaftsplan wird bei einer Eigentümerversammlung durch Stimmenmehrheit entschieden, sofern in der Gemeinschaftsordnung keine andere Regelung festgehalten worden ist.

Jahresabrechnung

B)

Erstellen einer Jahresabrechnung über die Hausgeldeinnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft über ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr). Jeder Eigentümer kann nach Terminabsprache die Unterlagen der Jahresabrechnung während der Bürozeiten bei der Verwaltung einsehen.

Eigentümerversammlung

C)

Einladen und Durchführen einer Eigentümerversammlung pro Jahr einschließlich sämtlicher Vorbereitungsarbeiten.
Mit dem Verwaltungsbeirat werden Termin, Tagesordnung und Beschlussvorlagen vor der Eigentümerversammlung abgestimmt.
Erstellen eines Protokolls der Eigentümerversammlung.

Verträge für die Wohnungseigentümergemeinschaft

D)

Die Hausverwaltung schließt Wartungs-, Lieferanten-, Werks- und Dienstleistungs-verträge, insbesondere Versicherungsverträge ab. Die Hausverwaltung kann Hausmeister/Hauswarte oder sonstige Dienstleistungskräfte einstellen.

Ganzjährige Beratung durch die Verwaltung

E)

Die Hausverwaltung steht jedem Miteigentümer zur Lösung sämtlicher Probleme, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, beratend zur Verfügung.

Überwachen der Dienstkräfte

F)

Die Hausverwaltung betreut, überwacht und berät den Hausmeister und andere Dienstleister.

Verwaltung gemeinschaftliches Vermögen

G)

Das Konto wird grundsätzlich nur im Namen der Eigentümergemeinschaft eröffnet und geführt, dies gilt auch für Rücklagen.

Rechnungsprüfung

H)

Sachliche und rechnerische Prüfung sämtlicher Instandhaltungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsrechnungen sowie der Hausmeister- und Waschmünzenkasse.

Laufende Buchführung

I)

Errichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung über den gesamten Verwaltungszeitraum gem. den Bestimmungen des WEG-Gesetzes bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.

Ständige technische Kontrolle am Gemeinschaftseigentum

J)

Zur Werterhaltung führen wir sämtliche Kontrollen an Ihrem Objekt kontinuierlich durch.
Das Begehungs-Protokoll ist die Basis für die Planung der Instandhaltung und Instandsetzung.

Öffentlich-rechtliche und private Belange

K)

Gegenüber privaten sowie öffentlich-rechtlichen Belangen treffen wir Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils für die Gemeinschaft erforderlich sind (im Regelfall gemäß Mehrheitsbeschluß).

Haben Sie Interesse? 
Kontaktieren Sie uns 

Schlüssel im Schloss
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